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Erschleichung von Leistungen

Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren

04. April 2018: Einstellung in Hauptverhandlung trotz (einschlägiger) Vorstrafen

Unsere Mandantin meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem Sie von der Berliner Polizei eine Vorladung als Beschuldigte wegen Beförderungserschleichung in drei Fällen erhalten hatte. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Ermittlungsakte an. Hierbei stellte sich heraus, dass unsere Mandantin in den letzten drei Jahren bereits zwei Mal durch das Amtsgericht Tiergarten einmal wegen Betruges und einmal wegen Schwarzfahrens verurteilt worden ist. Rechtsanwalt Dietrich regte trotz dieser Vorstrafen im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens an.[nbsp]

Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass sich unsere Mandantin in einer schweren psychischen Situation wegen einer Essstörung und Burnout befunden habe. Mittlerweile nehme sie aber therapeutische Hilfe in Anspruch. Die Amtsanwaltschaft war aufgrund der Vorstrafen nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Vielmehr wurde ein Strafbefehl erlassen, in welchem lediglich eine Geldstrafe festgesetzt worden ist. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruche ein. Rechtswalt Dietrich bereitete unsere Mandantin auf die angesetzte Hauptverhandlung umfangreich vor. In der Hauptverhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich nochmals die Stabilisierung unserer Mandantin dar. Das Amtsgericht und die Amtsanwaltschaft Berlin waren deshalb in der Hauptverhandlung bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen. Hierüber ist unsere Mandantin sehr erleichtert, weil die alten Vorstrafen bald nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen werden.

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