Unser Mandant hatte nachts in der Rigaer Straße randaliert und Flaschen und Steine auf neu gebaute Häuser geworfen. Anwohner hatten ihn dabei beobachtet und die Polizei alarmiert, sodass unser Mandant noch in unmittelbarer Nähe festgenommen wurde. Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet.
Die Strafverfolgungsbehörden gingen von einem linksextremistischen Hintergrund aus. Das Amtsgericht erließ kurze Zeit später einen Strafbefehl, in dem unser Mandant zu einer Geldstrafe in vierstelliger Höhe verurteilt wurde. Mit diesem Strafbefehl meldete sich unser Mandant in der Strafrechtskanzlei Dietrich und mandatierte Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt und die Ermittlungsakte angefordert hatte, wandte er sich mit einem ausführlichen Schriftsatz an das Amtsgericht, in dem er zunächst darlegte, dass unser Mandant in besagter Nacht stark alkoholisiert gewesen war und sich nicht unter Kontrolle hatte. Zudem stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass das Verhalten unseres Mandanten keinen politischen Hintergrund hatte. Rechtsanwalt Dietrich teilte dem Gericht zudem mit, dass unser Mandant sein Verhalten bereuen würde und regte daher eine Verfahrenseinstellung an. Weil die Tatvorwürfe jedoch im Zusammenhang mit Protesten in der Rigaer Straße standen, stimmten die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht einer Verfahrenseinstellung nicht zu, sodass es zu einer Hauptverhandlung kam. In der Hauptverhandlung machte Rechtsanwalt Dietrich erneut die Situation deutlich, in der sich unser Mandant in der Nacht befand, und konnte nochmals darlegen, dass unser Mandant sein Verhalten zutiefst bereut. Durch die umfangreichen Ausführungen in der Hauptverhandlung erreichte Rechtsanwalt Dietrich, dass das Strafverfahren gegen unseren Mandanten letztlich doch eingestellt wurde. Unserem Mandanten wurde lediglich aufgegeben, eine Geldauflage zu erfüllen.
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