Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Körperverletzung und Beleidigung. Unser Mandant soll in Berlin-Tiergarten eine Frau beschimpft und angespuckt haben, nachdem diese beim Ausparken gegen sein Auto gefahren war.
Als unser Mandant eine Vorladung von der Polizei erhielt, wandte er sich umgehend an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte sodann die Ermittlungsakten an und besprach das Verfahren mit unserem Mandanten. Dabei stellte sich heraus, dass unser Mandant allein aufgrund der für ihn belastenden Situation Kraftausdrücke benutzt hatte. Denn er war erst kürzlich Opfer eines Unfallflüchtigen geworden, sodass er Angst hatte, auf den Kosten des Unfalls sitzen zu bleiben. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die genaueren Umstände der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz mitgeteilt hatte, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Ableistung von gemeinnütziger Arbeit ein.