Unser Mandant stand unter Bewährung, weil er bei einer Demonstration einem Polizisten eine Flasche auf den Kopf geworfen hatte. Kurze Zeit später meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich und legte eine polizeiliche Vorladung vor. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in Berlin Friedrichshain auf ein vorbeifahrendes Polizeiauto unmittelbar unter das geöffnete Fenster gespuckt zu haben.
Hierdurch soll er die im Auto sitzenden Polizeibeamten beleidigt haben. Rechtsanwalt Dietrich gab bereits im Ermittlungsverfahren eine Erklärung ab, wonach er bestritt, dass das unterstellte Verhalten eine Beleidigung gegenüber den Polizeibeamten darstellen würde. Trotzdem erhob die Amtsanwaltschaft Berlin Anklage. Auch das Amtsgericht Tiergarten sah in dem Verhalten eine Beleidigung und bestimmte einen Termin zur Hauptverhandlung. Im Termin zur Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich abermals seine Bedenken gegen die Strafbarkeit vor. Der Sitzungsvertreter der Amtsanwaltschaft Berlin das Gericht war schließlich bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Im Falle einer Verurteilung hätte neben einer neuen Strafe ein Bewährungswiderruf gedroht.