Unser Mandant hatte auf seinem Grundstück neben seinem Wohnhaus eine Laube aufgestellt, in welcher er Gartenpartys veranstaltete. Die Laube wurde mit einem Ofen beheizt. Nach einer Gartenparty hatte unser Mandant vor dem zu Bett gehen den Ofen nochmals ordentlich angefeuert, um sich anschließend in seinem Wohnhaus schlafen zu legen. Kurze Zeit später stand die Laube in Flammen und brannte fast vollständig ab. Die am Tatort erschiene Polizei machte einen Atemalkoholtest, der bei unserem Mandanten einen Wert von über 1 Promille ergab. Die Polizei vermutete, dass der Ofen wohl nicht richtig verschlossen worden ist und es so zum Brand kam.
Gegen unseren Mandanten wurde deshalb ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung eingeleitet. Mit der Vorladung als Beschuldigter meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich entnehmen, dass unserem Mandanten auch vorgeworfen wurde, unmittelbar nach dem kräftigen Anheizen die Laube verlassen und sich schlafen gelegt zu haben. Rechtsanwalt Dietrich konnte in einem umfangreichen an die Staatsanwaltschaft Berlin gerichteten Schriftsatz darlegen, dass ein etwaiger Schuldvorwurf im unteren Bereich anzusiedeln wäre und ein Tatnachweis trotz der vermeintlichen Angaben unseres Mandanten am Tatort schwierig sei. Deshalb war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren ohne Auflage einzustellen