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Fahrlässige Körperverletzung

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

10. Juli 2019: Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage bei fahrlässiger Körperverletzung durch

Gegen unsere Mandantin wurde von der Amtsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen fährlässiger Körperverletzung geführt. Sie war an einer Kreuzung in Berlin-Plänterwald über eine rote Ampel gefahren und hatte dabei ein von der Seite kommendes Auto angefahren. In diesem Auto hatten sich neben dem Fahrer des Wagens auch noch dessen Frau und Kind befunden. Der Fahrer des Wagens soll beim Zusammenprall Kopf-, Nacken- und Handgelenkschmerzen erlitten haben.

Zudem ergab sich an beiden Autos ein entsprechender Sachschaden. Außerdem wurde unsere Mandantin von einem Zeugen belastet, der angab, dass unsere Mandantin eine rote Ampel missachtet hatte, nachdem sie bereits zum Anhalten des Wagens angesetzt hatte. Unsere Mandantin stieg nach dem Unfall sofort aus und erkundigte sich, ob es allen Beteiligten gut gehe. Dies wurde auch allseits bejaht. Umso überraschter war unsere Mandantin, als sie eine Vorladung als Beschuldigte einer fahrlässigen Körperverletzung erhielt. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich mandatiert worden war, beantragte er Akteneinsicht. Bei Durchsicht der Akte konnte Rechtsanwalt Dietrich feststellen, dass der Geschädigte zwar angegeben hatte, verletzt worden zu sein. Jedoch konnten diese Verletzungen nicht mehr als wesentlich bezeichnet werden. Auch ein Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung ging aus der Akte nicht hervor. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich diese Punkte der Amtsanwaltschaft Berlin dar und beantragte das Verfahren einzustellen. Die Amtsanwaltschaft Berlin stellte daraufhin das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein. Unsere Mandantin war sehr froh und erleichtert angesichts dieses Verfahrensausgangs, da sie bereits mit beruflichen und privaten Konsequenzen gerechnet hatte.

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