In einer Filiale der Firma Obi-Baumarkt in Berlin waren innerhalb eines Monats diverse Auto-Öle aus den Regalen entwendet worden. Die Firma entschloss sich deshalb dazu, diesen Bereich des Baumarktes mit Videoüberwachung auszustatten. Auf den Videoaufzeichnungen war eine männliche Person bei der Entnahme von Auto-Ölen an diversen Tagen zu sehen. Unser Mandant geriet in den Verdacht der Ermittlungsbehörden, als er sich an einem Tag in dem Baumarkt aufhielt und dort von dem Ladendetektiv als die Person auf den Videoaufzeichnungen erkannt worden sein soll. Obwohl keine Diebstahlshandlungen beobachtet und unser Mandant keine Auto-Öle bei sich hatte, wurden seine Personalien aufgenommen. Nur wenige Zeit später erschienen Polizeibeamten bei der Wohnung unseres Mandanten und durchsuchten diese aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Tiergartens nach Auto-Ölen.
Unter dem Eindruck dieser Beeinträchtigung seiner Privatsphäre kam unser Mandant schließlich zu Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte und Akteneinsicht beantragte. Bei der Durchsicht der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass auf den Videoaufzeichnungen zwar eine männliche Person zu sehen war, die Auto-Öle aus dem Regal nahm. Nicht zu sehen war jedoch, ob die Person die Auto-Öle danach in eine Tasche steckte oder gar aus dem Baumarkt trug. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass die Durchsuchung der Wohnung nicht zur Auffindung von Beweismitteln geführt hatte, die zwangsläufig für eine Täterschaft unseres Mandanten gesprochen hätten. Diese Bedenken teilte Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft Berlin in einem umfangreichen Schriftsatz mit. Darüber hinaus machte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft auf die schwierige private Situation unseres Mandanten aufmerksam. Denn der Sohn unseres Mandanten wurde aufgrund seiner körperlichen Behinderung in der Schule gemobbt und angegriffen, sodass unser Mandant ohnehin bereits psychisch stark belastet war. Rechtsanwalt Dietrich konnte durch den Schriftsatz erreichen, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen eine Geldauflage eingestellt wurde. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss.