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Bei Rot über die Ampel

Fachanwalt Strafrecht: Rote Ampel überfahren

06.Dezember 2019: Bei Rot über die Ampel gefahren – Einstellung in Verhandlung

Auf dem Siemensdamm Ecke Nikolaus-Groß –Weg in Berlin wurde das Fahrzeug unseres Mandanten durch eine kombiniertes Geschwindigkeits- und Rotlichtlichtmessgerät erfasst. Unserem Mandanten wurde deshalb ein Anhörungsschreiben der Polizei (Bußgeldstelle) übersandt, in welchem ihm vorgeworfen wurde, das Rotlicht missachtet zu haben, wobei die Rotphase bereits länger als eine Sekunde überschritten worden sein soll. Den Anhörungsbogen füllte unser Mandant aus und gab als Fahrer einen Bekannten an.

Die Bußgeldstelle ließ sich ein Foto unseres Mandanten aus dem Einwohnermeldeamt übersenden und war danach der Auffassung, dass unser Mandant der Fahrer gewesen sei. Deshalb wurde wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes ein Bußgeldbescheid erlassen, nach welchem unser Mandant 200,00 € Bußgeld zahlen sollte. Weiterhin wurde ein Fahrverbot für die Dauer von 1 Monat verhängt. Mit diesem Bußgeldbescheid wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst in einem Schriftsatz formelle Bedenken gegen den Bußgeldbescheid da und legte Einspruch ein. In der angesetzten Verhandlung wurde der Auswerter der Bußgeldstelle geladen. Dieser musste auf intensive Befragung durch Herrn Dietrich einräumen, dass die Messung möglicherweise nicht korrekt abgelaufen sei, da nicht auszuschließen ist, dass gegebenenfalls ein Geschwindigkeitsverstoß dokumentiert worden ist. Deshalb wurde das Verfahren eingestellt.

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