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Diebstahl

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

09. April 2020: Diebstahl – Einstellung gegen Geldauflage

Mit einer Beschuldigtenvorladung der Berliner Polizei suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf. Gegen unseren Mandanten wurde ermittelt, weil er, zusammen mit einer anderen Person, zwei Handys aus einem Elektronikfachgeschäft in Berlin-Mitte entwendet haben soll. Unser Mandant und sein Bekannter sollen dabei die Handys aus der Auslage genommen und sie in eine präparierte Tasche gesteckt haben. Die Tasche trug der Bekannte unseres Mandanten. Mit der Tasche in der Hand wurde der Bekannte beim Verlassen des Geschäfts vom Ladendetektiv gestellt, nachdem die Sicherheitsschranke ausgelöst worden war.

Unser Mandant konnte indes flüchten. Im Büro des Ladendetektivs wurde der Vorgang weiter bearbeitet. Insbesondere wurde die Polizei informiert und die Personalien aufgenommen. Auch gab der Bekannte gegenüber den Polizeibeamten den Namen unseres Mandanten an. Weiterhin wurde durch die Polizei Videomaterial, dass der Elektronikmarkt zur Verfügung gestellte hatte, gesichtet. Dadurch konnte unser Mandant als vermeintlicher weitere Täter festgestellt werden. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt sorgfältig aus. Unser Mandant hatte in der Zwischenzeit eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin erhalten. Rechtsanwalt Dietrich setzte daraufhin einen Schriftsatz auf, in welchem er die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage anregte. Rechtsanwalt Dietrich führte dabei insbesondere die schwierige emotionale Situation unseres Mandanten und die damit zusammenhängende geringe Schuld zur Tatzeit aus. Außerdem brachte Rechtsanwalt Dietrich die Alkoholprobleme unseres Mandanten mit ein. Erfolgreich. Das Amtsgericht Tiergarten folgte der Anregung Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Sehr zur Freude unseres Mandanten, da dadurch eine weitere Eintragung im Bundeszentralregister verhindert werden konnte.

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