Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) stellten Strafanzeige gegen unseren Mandanten wegen Beförderungserschleichung in drei Fällen. Er wurde beschuldigt die Verkehrsmittel der BVG ohne gültigen Fahrausweis genutzt zu haben.
Nach Erhalt einer Belehrung und der Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung im Strafverfahren wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser beantragte zunächst Akteneinsicht und setzte dann ein Schriftstück auf. Darin regte er an, das Verfahren gegen eine Zahlungsauflage von 300 € einzustellen. Als Gründe führte Rechtsanwalt Dietrich die geringe Schuld, sowie die Kooperation unseres Mandanten an. Unser Mandant hatte seine Fahrkarte lediglich vergessen, bzw. es versäumt ein ordnungsgemäßes Ticket zu kaufen und zu entwerten. Weiterhin hat er den Schaden durch eine Zahlung an die Beförderungsentgeltsstelle wiedergutgemacht. Weiterhin war positiv anzumerken, dass zwischen den Vorfällen ein Jahr lag und der Mandant strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten war. Die Staatsanwaltschaft folgte den Anregungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
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