Loading...

Erpressung

Fachanwalt Strafrecht: Erpressung

26. August 2020: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Gegen unsere Mandantin wurde von der Polizei Berlin wegen des Verdachts der Erpressung ermittelt. Unsere Mandantin soll einer Frau durch Telefonanrufe damit gedroht haben, sie zu verletzen, sollte sie weiterhin die Geldzahlungen unterlassen. Die Frau hatte in Berlin-Tempelhof über einen Zeitraum von ungefähr sechs Jahren immer wieder kleinere bis mittelgroße Geldbeträge im Gesamtwert von fast 100.000,00 € an unsere Mandantin gezahlt. Unsere Mandantin soll gegenüber der Frau angegeben haben, dass durch die Zahlungen Steuerschulden und andere Rechnungen beglichen werden sollen. Eine Rückzahlung wurde dabei stets vereinbart. Unsere Mandantin soll das ihr geliehene Geld allerdings nicht zurückgezahlt haben, weswegen die Frau anfing, weitere Zahlungen einzustellen und Rückzahlungen zu fordern.

Unsere Mandantin soll dann mit der Eintreibung weiterer Gelder durch Drohungen über das Telefon begonnen haben. Nachdem bei unserer Mandantin in Berlin eine Wohnungsdurchsuchung zwecks der Sicherung von Handydaten stattgefunden hatte, suchte sie die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt hinsichtlich etwaiger Entlastungen zugunsten unserer Mandantin aus und beantragte anschließend in seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Er zog dabei insbesondere in Zweifel, dass unsere Mandantin in irgendeiner Form mit der Frau in Kontakt getreten war. Die aus dem kriminaltechnischen Bericht hervorgegangen Daten ließen zudem keine Rückschlüsse auf eine Bedrohung unserer Mandantin gegenüber der Frau zu. Auch eine bei der Polizei gemachte Zeugenaussage konnte Rechtsanwalt Dietrich zugunsten unserer Mandantin nutzen. Die Staatsanwaltschaft Berlin war nicht in der Lage, ihrerseits die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs zu entkräften und stellte das Verfahren daher antragsgemäß ein.

To top