Gegen unseren Mandanten wurde von der Polizei Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung geführt. Ihm wurde vorgeworfen, in Berlin-Nikolassee eine andere Person, die auf ihren Inlineskates in gleicher Fahrtrichtung unterwegs war, mit seinem Fahrrad umgefahren zu haben. Unser Mandant soll mit seinem Rennrad in einem Kollektiv von mehreren anderen Fahrradfahrern gefahren sein und dann plötzlich mit der Inlineskaterin kollidiert sein. Beide stürzten daraufhin sofort, wobei sich insbesondere die Inlineskaterin schwere Verletzungen im Kopf- und Schulterbereich sowie eine Amnesie zuzog.
Eine stationäre Behandlung war notwendig. Unser Mandant kümmerte sich um die Inlineskaterin bis Polizei und Rettungswagen eingetroffen waren und gab das Geschehen gegenüber der Polizei wieder. Aufgrund ihrer Amnesie konnte die Inlineskaterin insgesamt nur eine lückenhafte zeugenschaftliche Aussage machen. Umso überraschter war unser Mandant, als er einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten erhielt, in dem er wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilt wurde. Unser Mandant suchte unverzüglich die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Nachdem dieser Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte sorgfältig ausgewertet hatte, verfasste er einen umfassenden Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten mit der Anregung, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. In seiner Argumentation stützte sich Rechtsanwalt Dietrich dabei auf die geringen Erfolgsaussichten einer Unfallrekonstruierung, da insbesondere weitere Zeugen nicht ermittelt werden konnten. Auch gab Rechtsanwalt Dietrich den Umstand zu bedenken, dass unser Mandant auch selbst verletzt wurde, auf eigene strafrechtliche sowie zivilrechtliche Schritte aber verzichtet hatte. Zudem arbeitete Rechtsanwalt Dietrich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände die geringe Schuld unseres Mandanten heraus. Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich schließlich den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs an und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an. Unser Mandant, der strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten war, freute sich über die Abwendung eines Eintrags in sein Bundeszentralregister sehr.