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Nötigung

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Nötigung

20. November 2020: Körperverletzung und Nötigung – Einstellung mangels Tatnachweis

Von der Polizei Berlin wurde gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts der Körperverletzung ermittelt. Er soll im Rahmen eines Streitgesprächs Berlin-Friedrichshain einer anderen Person gegenüber in handgreiflich geworden sein und diesen dazu genötigt haben, Dokumente zu unterschreiben. Der vermeintlich Angegriffene hatte dann in großer Angst die Polizei aufgesucht und unseren Mandanten wegen Körperverletzung und Nötigung angezeigt. Er gab zudem an, dass eine Zeugin den Vorfall wiedergeben könne.

Als unser Mandant eine Beschuldigtenvorladung erhielt, setzte er sich mit Rechtsanwalt Dietrich in Verbindung, um sich von ihm strafrechtlich vertreten zu lassen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete diese nach Erhalt gründlich aus. Dann verfasste er einen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin, in welchem er die Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts beantragte. Rechtsanwalt Dietrich stellte das Geschehen in seinem Schriftsatz aus der Sicht unseres Mandanten dar. Insbesondere verwies er auf den Umstand, dass das Streitgespräch beidseitig geführt worden war und unser Mandant angegriffen worden war und er sich dagegen lediglich zur Wehr setzte. Weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich sich aus der Ermittlungsakte ergebende Umstände im Interesse unseres Mandanten nutzen. Insbesondere die fehlende Zeugenaussage verwertete Rechtsanwalt Dietrich dabei. Die Amtsanwaltschaft Berlin musste angesichts dieser Einlassungen und weil sie keine neuen Belastungen ihrerseits vorbringen konnte das Verfahren antragsgemäß einstellen.

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