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Tatbestände BtMG

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Bedrohung

02. Dezember 2020: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Bedrohung – Einstellung in der Hauptverhandlung

Die Polizei Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Unser Mandant soll in Berlin-Blankenburg in fünf Fällen Handel mit Cannabis getrieben haben. Belastet wurde unser Mandant dabei durch Chatverläufe zwischen dem Käufer und seiner Mutter. Nachdem unser Mandant dann eine Beschuldigtenvorladung der Polizei erhalten hatte, suchte er die Strafrechtskanzlei Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete diese nach Erhalt gründlich aus. In einem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich die Unbrauchbarkeit der Chatverläufe als Beweismittel dar. Aufgrund des Drogenkonsums des Käufers seien diese Chatverläufe unglaubwürdig. Auch sei zu berücksichtigen, dass der Käufer selber Drogen verkaufe und ein Ablenkungsmotiv daher vorliege. Zwischenzeitlich hatte der Käufer eine Zeugenaussage gegenüber der Polizei gemacht. Neben dem Verkauf von Cannabis warf der Käufer unserem Mandanten dabei vor, ihn wegen einer Zeugenaussage bedroht zu haben. Nachdem die Ermittlungen der Polizei abgeschlossen und an die Staatsanwaltschaft Berlin zur weiteren Bearbeitung abgegeben worden waren, erhob diese Anklage gegen unseren Mandanten wegen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in fünf Fällen. Zusätzlich erhob die Staatsanwaltschaft Berlin kurze Zeit später eine weitere Anklage wegen Bedrohung. Beide Verfahren wurden zur einheitlichen Beurteilung verbunden und ein Hauptverhandlungstermin wurde anberaumt. In der Hauptverhandlung arbeite Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass die Schuld unseres Mandanten insgesamt als gering anzusehen sei. Rechtsanwalt Dietrich ließ sich dabei zu den Verkaufsumständen zwischen unserem Mandanten und dem Käufer ein und konnte darstellen, dass der Käufer unglaubwürdige Aussagen gemacht habe. Allgemein konnte Rechtsanwalt Dietrich die gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwürfe als deutlich überhöht darstellen. Rechtsanwalt Dietrich regte daher eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage an. Den Einlassungen folgten sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft und stimmten einer Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 300,00 € zu. Unser Mandant war hierüber sehr erfreut, da er bereits in der Vergangenheit strafrechtlich auffällig gewesen war und mit einer erneuten Einstellung nicht mehr gerechnet hatte.

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