Die Postbank hatte gegen unseren Mandanten Strafanzeige erstattet, da dieser bei der Beantragung eines Kredites gefälschte Gehaltsnachweise und Kontoauszüge vorlegte. Die Ermittlungsbehörde war der Ansicht, dass unser Mandant durch die Vorlage der gefälschten Unterlagen über seine Zahlungsfähigkeit täuschen wollte. Daher leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Verfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung gegen unseren Mandanten ein.
Aus diesem Grund nahm unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn mit seiner Verteidigung. Nach Durchsicht der Ermittlungsakten wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft und regte an, das Verfahren wegen geringer Schuld gegen eine Geldauflage einzustellen. Durch geschickte Darstellung des Geschehnisses gelang es Rechtsanwalt Dietrich die Vorwürfe der Urkundenfälschung zu beseitigen. Die Staatsanwaltschaft lehnte die Einstellung des Verfahrens wegen Betruges jedoch zunächst ab. Sie argumentierte mit der Absicht unseres Mandanten, die Bank über seine Zahlungsfähigkeit zu täuschen und erließ einen Strafbefehl, in dem eine Geldstrafe festgesetzt wurde.
In einem zweiten Schriftsatz setzte sich Rechtsanwalt Dietrich direkt mit dem Amtsgericht in Verbindung und regte erneut an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Auch gegenüber dem Gericht stellte Rechtsanwalt Dietrich den Sachverhalt dar. Unser Mandant hatte trotz manipulierter Nachweise die Absicht, die Raten bei Fälligkeit zu begleichen. Zudem hatte Rechtsanwalt Dietrich die seit Verfahrensbeginn schwierige Lebenssituation unseres Mandanten offengelegt. Das Gericht konnte schließlich von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt werden, das Verfahren außergerichtlich gemäß § 153a StPO einzustellen. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert.