Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens des Landeskriminalamtes sollten Händler auf kriminellen Marktplätzen im Internet identifiziert werden. Auf einem dieser Portale hatte ein Händler neben Kokain auch eine Schusswaffe für 2.500,00 € angeboten. Im Rahmen der Deanonymsierung der Händler konnte das dem Account hinterlegte Bitcoin-Konto unserem Mandanten zugeordnet werden. Die Staatsanwaltschaft leitete daher ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln und wegen eines Verbrechens nach dem Waffengesetz gegen unseren Mandanten ein.
Die Staatsanwaltschaft Berlin war derart überzeugt davon, dass es sich bei dem Händler um unseren Mandanten handelte, dass sie beim Amtsgericht Tiergarten zudem eine Durchsuchung beantragte. In Anbetracht der schweren Tatvorwürfe hatte das Gericht dem zugestimmt und die Wohnungsdurchsuchung bei unserem Mandanten angeordnet. Aus diesem Grund hatte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich gewandt und ihn mit seiner Verteidigung beauftragt. Nach Akteneinsicht konnte Rechtsanwalt Dietrich sich ein umfassendes Bild vom Stand der Ermittlungen gegen unseren Mandanten machen. Rechtsanwalt Dietrich konnte herausarbeiten, dass ein hinreichender Tatnachweis gegen unseren Mandanten nicht geführt werden konnte und stellte dies in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft dar. Das führte dazu, dass sich die Staatsanwaltschaft Berlin auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich dazu entschloss, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises einzustellen.