Die Staatsanwaltschaft erhob gegen unsere Mandantin Anklage wegen gemeinschaftlichen Betruges. Ihr wurde vorgeworfen, die Geschäftsführer eines Familienbetriebes um beinahe 300.00,00 € betrogen zu haben. Hierfür soll sie gemeinschaftlich mit zwei anderen Beschuldigten für die Überweisung von Rechnungen falsche Kontoverbindungen angegeben und sich auf diese Weise die Rechnungssummen aneignet haben. Die bei der Bank eingereichten Überweisungsträger sollen handschriftlich von unserer Mandantin ausgefüllt worden sein.
Aus diesem Grund drohte unserer Mandantin eine erhebliche Freiheitsstrafe. Sie nahm deshalb Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf. Unmittelbar nach Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die umfassende Ermittlungsakte. Bei Durchsicht der Akte stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass sich aufgrund des Ermittlungsstandes ein Tatnachweis als schwierig herausstellte. In der angesetzten Hauptverhandlung machte unsere Mandantin daher auf Anraten von Rechtsanwalt Dietrich keine Angaben. Aus diesem Grund konnte ein Tatnachweis vor Gericht nicht erbracht werden. Unsere Mandantin wurde deshalb, wie von Rechtsanwalt Dietrich beantragt, in der Hauptverhandlung freigesprochen.