Nachdem unsere Mandantin bei einer Fahrausweiskontrolle der S-Bahn Berlin ein verfälschtes Semesterticket vorzeigte, ermittelte die Amtsanwaltschaft Berlin gegen sie wegen Betrugs, Erschleichen von Leistungen und Urkundenfälschung. Unsere Mandantin suchte daher die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich auf und bat Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand.
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte, die er dann mit unserer Mandantin besprach. In einem an die Amtsanwaltschaft Berlin gerichtetes Schreiben regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Er legte unter anderem dar, dass unsere Mandantin sich am Tag des Vorfalls vor der Fahrt ein gültiges Fahrticket zugelegt hatte und das verfälschte Semesterticket bei der Fahrausweiskontrolle nur verlegt hatte, weil sie ausprobieren wollte, ob ein solches rein theoretisch anerkannt werden würde. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und folgte seiner Anregung, dass Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen.