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Bedrohung

Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung

23. Februar 2022: Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung gegen Geldauflage eingestellt

Unser Mandant wohnte in einer Wohngemeinschaft. Mit einer seiner Mitbewohnerinnen kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen, da diese den Putzplan nicht einhalten wollte. Als es dann zum wiederholten Mal zu einem Streit wegen ihrem Verhalten kam, eskalierte die Situation und unser Mandant forderte seine Mitbewohnerin auf, auszuziehen. Im Laufe dieses Streits soll unser Mandant seiner Mitbewohnerin dann damit gedroht haben, sie umbringen und schlagen zu wollen. Der Streit soll mit einem Handy aufgenommen worden sein. Aus diesem Grund wurde gegen unseren Mandanten Strafanzeige wegen Bedrohung erstattet.

Unser Mandant wandte sich daraufhin an Rechtsanwalt Dietrich und beauftrage ihn mit seiner Verteidigung. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte richtete sich Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin und regte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass unser Mandant seit einiger Zeit an psychischen Problemen leidet. Zudem war er am Abend des Vorfalls auch gesundheitlich angeschlagen und angetrunken. Es sei zwar zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen, jedoch sei nicht geklärt, dass unser Mandant seine Mitbewohnerin tatsächlich mit dem Tode bedroht haben soll. Auch den Videoaufnahmen, deren Verwertbarkeit ohnehin zweifelhaft ist, sei eine solche Bedrohung nicht zu entnehmen. Rechtsanwalt Dietrich legte auch dar, dass die Mitbewohnerin juristische Fachkenntnisse hat und es daher möglich sei, dass diese sich der Erforderlichkeit der Verbrechensandrohung bewusst war und die Todesdrohung daher hinzugefügt habe. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass sich unser Mandant seit dem Vorfall in psychotherapeutischer Behandlung befindet. Angesichts dessen war die Amtsanwaltschaft Berlin bereit, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages einzustellen.

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