Unsere Mandantin hatte eine ältere Frau regelmäßig bei der Erledigung von Aufgaben im Haushalt unterstützt und war für diese einkaufen gegangen. Sie geriet in das Visier der Ermittlungsbehörden, als auf dem Konto der älteren Dame hohe Bargeldabhebungen zu sehen waren, die durch einen Mitarbeiter des sozialpsychiatrischen Dienstes angezeigt worden waren. Unserer Mandantin wurde daraufhin vorgeworfen, das Geld ohne die Erlaubnis der älteren Dame abgehoben und behalten zu haben.
Mit einer Vorladung als Beschuldigte wegen Untreue wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser nahm Einsicht in die Ermittlungsakte und verfasste einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er anregte, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich verwies in seinem Schriftsatz auf die widersprüchlichen Angaben der älteren Dame, die selbst eingeräumt hatte, unserer Mandantin Geld als Dankeschön für ihre Tätigkeit gegeben zu haben. Darüber hinaus ergab sich aus der Ermittlungsakte nicht, dass unsere Mandantin die Abhebungen vorgenommen hatte. Anhand der Kontoauszüge arbeitete Rechtsanwalt Dietrich zudem heraus, dass die ältere Dame ihren gesamten Lebensunterhalt mit Bargeld bestritten und deshalb selbst höhere Bargeldbeträge abgehoben haben musste. Die Staatsanwaltschaft Berlin sah nach den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich ein, dass eine Verurteilung unserer Mandantin wegen Untreue nicht oder nur schwer gelingen würde und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.