Unserem Mandanten, der bereits mehrmals wegen Diebstahls verurteilt wurde, wurde vorgeworfen, einem anderen durch den „Jacke-Jacke“-Trick 3.200,00 € in einem Restaurant aus der Jacke entwendet zu haben. Auf einer Überwachungskamera konnte man erkennen, dass ein Mann in einem Restaurant durch seinen Jackenärmel in die Tasche des Zeugen greift und Geld herausholte. Nach Auswertung des Videomaterials wurde unser Mandant aufgrund ähnlichen Aussehens als Tatverdächtiger ausgemacht. Ein Polizeibeamter, der seit vielen Jahren als Taschendiebstahlsfahnder arbeitet, erkannte unseren Mandanten an seinem Aussehen und Modus operandi wieder. Unser Mandant bestritt jedoch, dass er die Person auf dem Video ist.
Nachdem unser Mandant in der ersten Instanz aufgrund seiner Vorstrafen zu einer 8-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich legte Berufung ein und zwang das Landgericht durch einen Beweisantrag, ein anthropologisch-biometrisches Identitätsgutachten einzuholen, das zu dem Ergebnis kommen wird, dass wesentliche Körper-und Gesichtsmerkmale der Person auf der Videoaufnahme mit den Merkmalen unseres Mandanten nicht übereinstimmen.
Ein nachvollziehbares und ausführliches Gutachten einer anthropologischen Sachverständigen stellte daraufhin fest, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass der auf dem Video zu sehende Täter, der Angeklagte ist, sodass unser Mandant in der Hauptverhandlung freigesprochen wurde.