Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, Pakete die er auszutragen hatte, an einen anderen verkauft zu haben. In den Paketen befanden sich Technikgeräte und es entstand ein Gesamtschaden von mehreren Tausend Euro. Nachdem unser Mandant gegenüber der Polizei Berlin und seinem Arbeitgeber bereits alles zugegeben hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand.
Rechtsanwalt Dietrich ging gegen ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berufung, welches unseren Mandaten zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilte. In einem Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass unser Mandant sich in einer finanziellen Notsituation befunden hat und ihm gegenüber Reue geäußert hat.
Das Landgericht Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.