Nachdem unserem Mandaten eine Strafanzeige wegen versuchtem Betrug und Urkundenfälschung zuging, wandte er sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich für rechtlichen Beistand. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einen Fahrausweis gefälscht zu haben, indem er das alte Datum wegradiert haben soll, um ihn mit einem aktuellen Datum zu stempeln.
Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an. Dabei wies er auf die nicht als schwer zu bewertende Schuld hin. Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einstellte. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.