Unser Mandant war der ehemalige Vermieter eines Zeugen Der Zeuge hatte diverse Vorstrafen und wurde eine lange Zeit von den Strafverfolgungsbehörden gesucht. Im Rahmen einer Hauptverhandlung seines ehemaligen Untermieters wurde unser Mandant als Zeuge eingeladen. An dieser Hauptverhandlung nahm unser Mandant teil und beantwortete alle ihm gestellten Fragen. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin kam jedoch zu dem Schluss, dass unser Mandant während dieser Hauptverhandlung falsche uneidliche Aussagen gemacht haben soll, da er in der Hauptverhandlung einer Einlassung seines ehemaligen Untermieters, widersprochen habe. Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen unseren Mandanten wegen falscher uneidlichen Aussage. In Panik geraten kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich. In einem langen Gespräch beantwortete Rechtsanwalt Dietrich alle offenen Fragen unseres Mandanten und wurde anschließend von ihm mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt.
Zunächst beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einsicht in die Ermittlungsakte. Bei Durchsicht der Ermittlungsakte fiel ihm auf, dass der gesamte Akteninhalt keine Verurteilung unseres Mandanten rechtfertigte. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich unverzüglich an die Staatsanwaltschaft Neuruppin. In einem ausführlichen Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Neuruppin beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts. Hierfür arbeitete Rechtsanwalt Dietrich den richtigen Ablauf der Geschehnisse heraus und legte auf diesem Wege dar, dass unser Mandant in der Hauptverhandlung nicht falsch ausgesagt hatte. Ferner machte Rechtsanwalt Dietrich auf die Unglaubwürdigkeit der Aussagen des ehemaligen Untermieters unseres Mandanten aufmerksam, indem er sich auf dessen diversen Vorstrafen stützte. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft Neuruppin das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts ein.