Unser Mandant soll gegenüber der Polizei auffällig verhalten haben. Deshalb erkundigten sich die Polizeibeamten nach dem Wohlbefinden unseres Mandanten. Dieser soll sich jedoch laut Aussagen der Polizeibeamten aggressiv gegenüber den Polizeibeamten verhalten und sie beleidigt haben. Ferner soll unser Mandant nach den Polizeiaussagen versucht haben, einen Polizeibeamten mit der Faust zu treffen.[nbsp]
Da gegen unseren Mandanten Strafanzeigen erstattet wurde, nahm unser Mandant umgehend Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach einem Gespräch mit unserem Mandanten, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Berlin. In seinem Schriftsatz regte er die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. In seinem Schreiben arbeitete Rechtsanwalt Dietrich zunächst heraus, dass unser Mandant zum Tatzeitpunkt nicht nüchtern war, da er vorher auf einer Geburtstagsfeier viel Alkohol getrunken hatte. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant folglich auch nicht die Maßnahmen der Polizeibeamten verstehen und Folge leisten konnte. Darüber hinaus wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die Aussagen der Polizeibeamten nicht mit anderen Zeugenaussagen übereinstimmten und erklärte auch ausführlich die Gründe für das aggressive Verhalten unseres Mandanten. Die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein.