Gegen unsere Mandantin wurde durch die Staatsanwaltschaft Neuruppin ein Verfahren wegen dem Erwerb von Betäubungsmitteln geführt. Im Rahmen einer Handydatenauswertung in einem gesonderten Verfahren war eine Unterhaltung sichergestellt worden, in der unsere Mandantin, nach Ansicht der Polizei, von einer Person über den Nachrichtendienst Facebook-Messenger Betäubungsmittel erworben haben soll.[nbsp]
Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall beauftragt hatte, nahm Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin trug Rechtsanwalt Dietrich dann vor, dass die aufgefundenen Beweismittel nicht für eine Verurteilung reichen würden. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass unsere Mandantin tatsächlich Betäubungsmittel erworben hatte. Rechtsanwalt Dietrich wies unter anderem darauf hin, dass sich der Vorwurf ausschließlich auf die vermeintlich für Betäubungsmittel sprechende Anfrage in dem sichergestellten Chat stützt. Die Schlussfolgerung der Polizei, es handele sich dabei um eine Drogenbestellung, ist nicht weiter erläutert worden. Das Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin wegen dem Erwerb von Betäubungsmitteln musste durch die Staatsanwaltschaft Neuruppin daher mangels Tatnachweises eingestellt werden.[nbsp]