Gegen unsere Mandantin war Anzeige wegen Warenbetrugs erstattet worden, da sie über eBay-Kleinanzeigen CDs als Originalware verkauft haben soll, obwohl sich diese als nicht originale Reproduktionen herausgestellt haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daher ein Ermittlungsverfahren wegen Warenbetrugs gegen unsere Mandantin ein. Daraufhin suchte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in ihrem Fall.[nbsp]
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Akte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich dann mit einem Schreiben direkt an die Staatsanwaltschaft Berlin und regte an, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Warenbetrugs einzustellen. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere darauf hin, dass unsere Mandantin die CDs selbst gebraucht erworben hatte und ihr nicht bewusst gewesen war, dass es sich um nicht originale Reproduktionen handelt. Die Staatsanwaltschaft war daher bereit, das Verfahren gegen unsere Mandantin angesichts ihrer nicht als schwer zu bewertenden Schuld gegen Schadenswiedergutmachung und eine geringe Geldauflage einzustellen. Unsere Mandantin war sehr erleichtert, das Strafverfahren wegen Warenbetrugs ohne eine Verurteilung und eine entsprechende Eintragung im Bundeszentralregister abschließen zu können.[nbsp]