Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, weil gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung geführt wurde. Hintergrund war, dass unser Mandant eine andere Person bei der Polizei wegen Verleumdung angezeigt hatte. Diese Person hatte unseren Mandanten bezichtigt, Müll während eines Angelaufenthalts in Königs Wusterhausen in der Natur zurückgelassen zu haben. Neben der angezeigten Person bestätigte ein weiterer Zeuge, dass unser Mandant den Müll an seiner Angelstelle zurückgelassen habe.
Die Unwahrheit des Facebook-Beitrages konnte aufgrund dieser beiden Zeugenaussagen nicht belegt werden, weshalb die Staatsanwaltschaft Cottbus das Verfahren einstellte. Von Amts wegen leitete die Polizei Königs Wusterhausen daher ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung gegen unseren Mandanten ein. Mit der Anklageschrift wegen falscher Verdächtigung suchte unser Mandant dann Rechtsanwalt Dietrich mit der Bitte um rechtliche Vertretung in dieser Angelegenheit auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Nach Erhalt wertete er die Ermittlungsakte sorgfältig aus und verfasste einen umfassenden Schriftsatz. Hierin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich arbeitete insbesondere Zweifel an der Tatsache heraus, dass unser Mandant an besagtem Tag überhaupt angeln war und von der Unwahrheit des Facebook-Beitrages wissen konnte. Ein entsprechender Beweis war der Ermittlungsakte nicht zu entnehmen. Die Zeugen hatten unseren Mandanten nicht angetroffen. Die Belastungen beruhten daher lediglich auf Vermutungen der Zeugen. Weiterhin stellte Rechtsanwalt Dietrich die Echtheit des Facebook-Beitrages in Frage, da dieser die üblichen Merkmale eines solchen Beitrages (z.B. „Gefällt-mir“-Feld) vermissen ließ. Auch die dem Beitrag beigefügten Fotos der angeblichen „Umweltverschmutzung“ sprachen für diese Annahme. Die Fotos wirkten auffällig gestellt. Dadurch konnte wiederum nicht ausgeschlossen werden, dass unser Mandant an besagtem Tag gar nicht angeln war. Das Amtsgericht Königs Wusterhausen konnte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs folgen und stellte das Verfahren daher gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.