Unser Mandant wandte sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich, nachdem ihm die Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen hatte, TÜV-Prüfzeichen auf Taucherflaschen gefälscht zu haben. Die Staatsanwaltschaft stützte ihren Tatvorwurf zunächst auf eine wohl ebenfalls gefälschte Prüfliste, die dem TÜV anonym zugespielt worden war und auf der unser Mandant als Mitarbeiter vermerkt war. Nach der polizeilichen Vernehmung eines Tauchers deuteten mehrere Umstände darauf hin, dass unser Mandant dessen Pressluftflaschen ohne erfolgte Sachverständigenprüfung mit TÜV-Aufklebern versehen hatte.
Unmittelbar nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakten, die er sorgfältig studierte. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich eine Schutzschrift für unseren Mandanten, in welcher er die Einstellung des Verfahrens anregte. Darin schilderte Rechtsanwalt Dietrich zunächst die übliche Prozedur bei der Prüfung von Taucherflaschen, die regelmäßig in der Tauchschule unseres Mandanten bis zum nächsten Prüftermin gesammelt wurden. Rechtsanwalt Dietrich konnte dabei auf Routineabläufe hinweisen, die eine gezielte Manipulation durch unseren Mandanten unwahrscheinlich werden ließen. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich den Kreis der möglichen Tatbeteiligten vergrößern und dadurch die Vorwürfe gegen unseren Mandanten weiter abschwächen. Schließlich wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant die Prüfung von Taucherflaschen in seiner Tauchschule zukünftig nicht weiter betreiben wolle. Auch eine Wiederholungsgefahr bestehe somit nicht. Angesichts dieser Schilderung war die Staatsanwaltschaft schließlich bereit, dass Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an die Landesjustizkasse einzustellen.
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