Durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wurde gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht geführt. Unser aus Westdeutschland kommender Mandant soll bei einem Besuch in Erkner beim Ausparken einen anderen PKW erheblich beschädigt haben und sich im Anschluss unerlaubt vom Unfallort entfernt haben (Fahrerflucht). Nachdem sich die Polizei bei unserem Mandanten gemeldet hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Auf Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich berief sich unser Mandant zunächst auf sein Schweigerecht. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und gab im Anschluss eine umfangreiche Stellungnahme ab. In dieser setzte sich Rechtsanwalt Dietrich mit dem Beweisergebnis der Ermittlungsakte auseinander. Insbesondere wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass eine hinreichende Identifizierung unseres Mandanten nicht erfolgt sei. Trotz 22 Eintragungen (Vorstrafen) im Bundeszentralregister stellte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.