Die Staatsanwaltschaft Neuruppin führte gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls. Ihm wurde vorgeworfen, in der Nacht auf dem Gelände eines Autohauses vier Reifen eines Neuwagens von einem zum Verkauf stehenden Auto abgeschraubt und anschließend gestohlen zu haben. Der Tatverdacht ergab sich aus den Angaben eines Bekannten unseres Mandanten, der selbständig zur Polizei gegangen war und unseren Mandanten angezeigt hatte. Gegenüber der Polizei hatte der Bekannte noch ausgeführt, dass er an dem Diebstahl nicht beteiligt gewesen sei, vielmehr lediglich im Auto gewartet habe.
Rechtsanwalt Dietrich gab für unseren Mandanten bereits im Ermittlungsverfahren eine Einlassung ab und bestritt, dass unser Mandant den Diebstahl begangen hatte. Rechtsanwalt Dietrich führte insbesondere auf, dass der Bekannte eine kurze Beziehung mit der Lebensgefährtin unseres Mandanten gehabt habe. Nach Bekanntwerden dieser Beziehung gab es zwischen dem Bekannten und unserem Mandanten mehrere Streitgespräche. Die Anzeige des Bekannten sei lediglich aus Rache erfolgt. Da unser Mandant bereits wiederholt z.B. wegen Diebstahls und schweren Raubes vorbestraft war und unter Bewährung stand, erhob die Staatsanwaltschaft Neuruppin Anklage vor dem Amtsgericht Neuruppin.
Der Bekannte belastete in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Neuruppin abermals unseren Mandanten. Im Rahmen der konfrontativen Verteidigung konnte Rechtsanwalt Dietrich den Bekannten in zahlreiche Widersprüche zu seiner früheren Aussage verwickeln. Insbesondere führte er im Verlauf der Vernehmung aus, dass er den Diebstahl gemeinsam mit unserem Mandanten begangen habe. Da trotz dieser Widersprüche das Amtsgericht Neuruppin zum Ausdruck brachte, unseren Mandanten zu verurteilen, stellte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Beweisanträge. Es mussten deshalb zahlreiche weitere Zeugen gehört und Urkunden verlesen werden. Aufgrund dieser Beweisanträge gab es vor dem Amtsgericht Neuruppin insgesamt vier Hauptverhandlungstermine. Trotzdem verurteilte das Amtsgericht unseren Mandanten wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Insbesondere die in der Verhandlung erfolgte Selbstbelastung des Bekannten sah das Gericht als wesentliches Glaubwürdigkeitskriterium an. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. Auch vor dem Landgericht Neuruppin legte Rechtsanwalt Dietrich die Widersprüche in der Aussage des Bekannten und die Motivation für die Falschaussage dar. Nach zwei Verhandlungstagen und der Vernehmung mehrerer Zeugen, insbesondere dem Bekannten, wurde unser Mandant durch das Landgericht Neuruppin freigesprochen. Das Landgericht Neuruppin führte in der Urteilsbegründung aus, dass es möglich sei, dass unser Mandant den Diebstahl begangen habe, aufgrund der zahlreichen Abweichungen im Aussageverhalten des Bekannten und der Belastungsmotivation könne aber eine Verurteilung nicht erfolgen.