Loading...

Urkundenfälschung

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Urkundenfälschung

29. Juli 2014: Einstellung bei Verwendung eines manipulierten Fahrscheins

Bei einer Fahrkartenkontrolle in der Ringbahnlinie S41 soll unser Mandant einen gefälschten Fahrausweis vorgezeigt haben. Nach Angaben des Kontrolleurs habe der Fahrschein Radierspuren im Stempelfeld ausgewiesen. Entsprechend erstattete die S-Bahn Berlin GmbH gegen unseren Mandanten Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und stellte Strafantrag wegen Beförderungserschleichung. Der Vorgang wurde an die Amtsanwaltschaft Berlin weitergeleitet. Diese nahm strafrechtliche Ermittlungen auf. Unser Mandant stieß bei seiner Suche nach Hilfe im Internet auf das Angebot eines kostenfreien Kontaktgesprächs in der Kanzlei von Rechtsanwalt Dietrich. Aufgrund des Gesprächs beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich machte in einem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Zweifel hinsichtlich des Vorwurfs des Manipulierens des Fahrausweises durch unseren Mandanten geltend. Er führte aus, dass unser Mandant den Fahrausweis nicht selbst gefälscht habe, sondern ihm die ungestempelte Fahrkarte am Einsteigebahnhof von einem Fremden angeboten worden war. Zur Erleichterung unseres Mandanten wurde das Verfahren daraufhin von der Amtsanwaltschaft gegen Zahlung einen geringen Betrages an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt.

To top