Unser Mandant wurde beschuldigt, abends gegen 21 Uhr eine Jacke aus dem Garten einer Familie in Berlin Schöneweide gestohlen zu haben. Hierbei soll ein unbekannter Mittäter an der Haustür der Familie geklingelt haben, um diese so vom Geschehen im Garten abzulenken. Kurze Zeit später und in unmittelbarer Tatortnähe wurde die Polizei auf vier Personen aufmerksam. Darunter unser Mandant, welcher die gestohlene Jacke trug. Als die Personen das Erscheinen der Polizei bemerkten, flohen sie. Unser Mandant wurde als einziger festgehalten, bei ihm wurde neben der Jacke eine Sporttasche mit einem Brecheisen und mehreren Gummihandschuhen festgestellt.
Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich engagierte, forderte dieser zunächst Akteneinsicht an. Im Verlaufe der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich deutlich machen, dass es hierbei bereits an einem hinreichenden Tatverdacht fehle. Er klärte über die Umstände der vermeintlichen Tat auf. Rechtsanwalt Dietrich konnte das Gericht davon überzeugen, dass unser Mandant in keinem Zusammenhang mit dem Diebstahl steht und die Jacke von einem ihm flüchtigen Bekannten kurze Zeit vorher ausgehändigt bekommen habe. Dieser, ihm namentlich Unbekannte forderte unseren Mandanten beim Erscheinen der Polizei ebenfalls zur Flucht auf. Das Gericht stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten daraufhin ein. Unser Mandant war über diesen Ausgang sehr erfreut, da er so seine weiteren Karriereziele erfolgreich verfolgen kann.