Unserem Mandanten wurde durch Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten vorgeworfen, im Rahmen eines Open-Air-Festivals mit der Betreuung des Barbereichs betraut und sämtliche Getränkeeinnahmen in Höhe von ca. 40.000,00 – einbehalten und nicht an den Veranstalter ausgezahlt zu haben. Ein solches Verhalten ist als Unterschlagung strafbar und mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht.
Nach Zustellung des Strafbefehls nahm unser Mandant Kontakt mit der Strafrechtskanzlei Dietrich auf.
Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und bereitete mit dem Mandanten für die Hauptverhandlung eine geeignete Einlassung vor, die Rechtsanwalt Dietrich zu Beginn der Hauptverhandlung verlas. In dieser Einlassung setzte sich Rechtsanwalt kritisch mit dem Tatvorwurf auseinander. Rechtsanwalt Dietrich stellte in Abrede, dass unsere Mandant Gelder einbehalten hatte. Zudem legte er dar, dass sich die behaupteten Einnahmen aus Getränkeverkäufen nicht belegen ließen und die Schadenshöhe folglich unbekannt blieb.
Der Hauptbelastungszeuge hatte im Ermittlungsverfahren bei der Polizei eine gute Aussage gemacht und zahlreiche Belege vorlegen können, die unseren Mandanten schwer belasteten. Im Wege einer konfrontativen Befragung konnte Rechtsanwalt Dietrich in der nachfolgenden Vernehmung des Hauptbelastungszeugen diesen in zahlreiche Widersprüche verstricken, sodass die Aussage dem Gericht für eine etwaige Verurteilung nicht mehr zur Verfügung stand.
Nach alldem hatte das Amtsgericht unseren Mandanten vom Vorwurf der Untreue freizusprechen.