Unser Mandant meldete sich bei Rechtanwalt Dietrich nachdem er vom Polizeipräsidenten in Berlin einen Brief mit einer Belehrung und schriftlichen Äußerungsmöglichkeit erhalten hatte. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in sechs Fällen die BVG ohne Fahrschein genutzt zu haben. Rechtsanwalt Dietrich besprach zunächst die Angelegenheit mit der zuständigen Amtsanwältin. Diese lehnte aber eine Einstellung ab. Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass unser Mandant bereits in der Vergangenheit bereits ein Verfahren wegen Schwarzfahrens gehabt habe und diesmal sechs Mal schwarzgefahren sei. Deshalb wurde durch das Amtsgericht Tiergarten ein Strafbefehl erlassen, gegen welchen Rechtsanwalt Dietrich Einspruch einlegte.
Nach Einlegung des Einspruchs nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zur zuständigen Richterin auf. Diese signalisierte, dass sie sich in einer Verhandlung für eine Einstellung aussprechen würde. In der angesetzten Hauptverhandlung verwies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere darauf, dass unser Mandant noch vergleichsweise jung sei und er mittlerweile immer einen Fahrschein benutzen würde. Deshalb war schließlich auch die Amtsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren einzustellen.