Aufgrund widersprüchlicher Aussagen unseres Mandanten, dem Eigentümer eines Kraftfahrzeugs und einem weiteren Zeugen, dem Nutzer dieses Kraftfahrzeugs, und dessen finanziell schlechten Lage, drängte sich der von unserem Mandanten beauftragten Versicherung der Verdacht auf, dass unser Mandant im Rahmen eines Einbruchsdiebstahls unwahre Angaben zulasten der Versicherung gemacht oder den Einbruchsdiebstahl vorgetäuscht haben könnte. Nach Aussagen der Mitarbeiter der Versicherung wollte unser Mandant auf diesem Wege durch eine Schadensregulierung von der Versicherung Geld erhalten. Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen unseren Mandanten wegen des Vortäuschens einer Straftat.[nbsp]
Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich kontaktierte, beantragte Rechtsanwalt Dietrich unverzüglich die Einsicht in die Ermittlungsakte. Während der Durchsicht der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass nach dem Inhalt der Akte kein hinreichender Tatnachweis unseres Mandanten ersichtlich wurde. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Neuruppin. In einem sehr langen und ausführlichen Telefonat machte Rechtsanwalt Dietrich zunächst auf den mangelnden Tatnachweis aufmerksam. Darüber hinaus legte er argumentativ mithilfe der Ermittlungsakte die Schwierigkeiten in der Beweisführung dar.Die Staatsanwaltschaft Neuruppin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatnachweises ein.