Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung geführt wurde. Unser Mandant soll gegenüber seiner ehemaligen Lebensgefährtin geäußert haben, ihr zwei Männer vorbei zu schicken, sollte sie zum Jugendamt gehen. Auch soll er ihr mit der Hand Schläge angedroht haben.
Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Aktensicht gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandaten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Bei der Durchsicht der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass der Tatverdacht einzig auf der Aussage der ehemaligen Lebensgefährtin unseres Mandanten beruht, welche sich mit unserem Mandanten zu der Zeit ihrer Anzeige in einem Sorgerechtsstreit um die gemeinsamen Kinder befand. Nach Auswertung ihrer Zeugenaussage drängte sich Rechtsanwalt Dietrich der Verdacht auf, dass die ehemalige Lebensgefährtin unseren Mandanten aus Eifersucht und aus Rache falsch belastet hatte, um Auflagen bezüglich des Umgangs mit den Kindern zu erwirken. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.[nbsp]