Unsere Mandantin war bereits 10 Mal wegen Diebstahls vorbestraft. In den beiden letzten Verfahren hatte sie jeweils wegen Diebstahls eine Bewährungsstrafe erhalten. Nach einem erneuten Diebstahl wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. In einem ausführlichen Gespräch konnte sich Rechtsanwalt Dietrich davon überzeugen, dass unsere Mandantin nicht aus wirtschaftlicher Not heraus die Diebstahlstaten begangen hat. Aufgrund der Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich wandte sich deshalb unsere Mandantin an eine Psychologin. In einem umfangreichen Schriftsatz an das Gericht stellte Rechtsanwalt Dietrich die Lebensgeschichte unserer Mandantin da. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft Berlin und das Gericht überzeugen, lediglich eine Geldstrafe zu verhängen. Typische Folge eines doppelten Bewährungsbruchs wäre die Verhängung einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung gewesen. Die Verhängung einer Freiheitstrafe ohne Bewährung hätte zu einem Widerruf der Bewährung in den beiden anderen Verfahren geführt. Unsere Mandantin war über das erzielte Ergebnis sehr erleichtert.