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Körperverletzung Rechtsgebiete

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

27. November 2024: Strafverfahren wegen Körperverletzung mangels Tatnachweises eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ermittelte gegen unsere Mandantin wegen Körperverletzung. Angezeigt wurde unsere Mandantin von ihrem Sohn, da sie diesen während eines Streitgesprächs getreten und geschubst haben soll. Unsere Mandantin suchte daher die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich auf und bat Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) und beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Körperverletzung einzustellen. In seinem Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich den Hintergrund des Vorfalls vor und wies insbesondere darauf hin, dass bei dem Vorfall niemand verletzt wurde und das körperliche Wohlbefinden von dem Sohn unserer Mandantin zu keinem Zeitpunkt erheblich beeinträchtigt gewesen war. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gab dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich daher statt und stellte das Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen unsere Mandantin mangels Tatnachweises ein.

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