Unserer bereits strafrechtlich in Erscheinung getretenen Mandantin wurde vorgeworfen, in Berlin die S-Bahn genutzt zu haben, ohne im Besitz eines gültigen Fahrausweises gewesen zu sein. Stattdessen soll unsere Mandantin bei einer Fahrausweiskontrolle ein Semesterticket vorgezeigt haben, welches sie durch überkleben manipuliert haben soll. Die Amtsanwaltschaft Berlin warf ihr aufgrund dieser Handlungen Erschleichen von Leistungen, Betrug und Urkundenfälschung vor.
Rechtsanwalt Dietrich nahm frühzeitig Kontakt mit der Amtsanwaltschaft auf und regte mit Hinweis auf den geringen Schaden und den kooperativen Umgang unserer Mandantin mit dem Kontrollpersonal die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Leider war die Amtsanwaltschaft jedoch nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Vielmehr stellte sie beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. In diesem wurde unsere Mandantin zu einer Geldstrafe in dreistelliger Höhe verurteilt. Nach Rücksprache mit unserer Mandantin legte Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl Einspruch ein.
Das Amtsgericht ging davon aus, die Angelegenheit aufgrund der scheinbar klaren Beweislage schnell erledigen zu können. Rechtsanwalt Dietrich verlangsamte jedoch das Verfahren, indem er zahlreiche Anträge stellte. Zudem verwies er auf eine Rückenverletzung, die unsere Mandantin während eines Auslandsaufenthalts erlitten hatte und die in Deutschland operativ behandelt werden musste.
Das Amtsgericht zeigte sich schließlich gesprächsbereit und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage, deren Höhe jener des Strafbefehls entsprach, ein. Dies hatte Rechtsanwalt Dietrich bereits seit Beginn des Ermittlungsverfahrens vorgeschlagen.
Gegenüber der Verurteilung durch Strafbefehl oder Urteil in der Hauptverhandlung war die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage für unsere Mandantin sehr vorteilhaft. Insbesondere gilt sie im Hinblick auf die vorgeworfenen Handlungen weiterhin als unschuldig. Zudem muss sie die Verfahrenskosten nicht zahlen.