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Verkehrsstrafrecht

Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsstrafrecht

27. Januar 2015: Fahren ohne Fahrerlaubnis – Einstellung

Unser Mandant wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten, weil er mit dem Handy telefoniert haben soll. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass unser Mandant seit sieben Jahren keinen Führerschein hat. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und wird gemäß § 21 StVG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.

Unser Mandant wurde durch Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem wurde eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet.

Nach Mandatsübernahme legte Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl Einspruch ein und setzte sich mit dem Amtsgericht in Verbindung. In einem ausführlichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich einen Zusammenhang zwischen der Tat und einer schweren Erkrankung der Lebensgefährtin unseres Mandanten herstellen. Das Amtsgericht war daraufhin bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage einzustellen. Die Sperre zur Neuerteilung entfiel ebenfalls.

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