Loading...

Vortäuschen einer Straftat

Fachanwalt Strafrecht: Vortäuschen einer Straftat

27. August 2014: Freispruch vom Vorwurf Vortäuschen einer Straftat

Unsere Mandantin wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, nachdem sie einen Strafbefehl erhalten hatte. In dem Strafbefehl wurde ihr vorgeworfen, wider besseres Wissen bei einer Behörde vorgetäuscht zu haben, dass zwei Berliner Polizeibeamte eine rechtswidrige Tat begangen haben. Der Ehemann unserer Mandantin hatte mit dem Fahrzeug unserer Mandantin in der Ausfahrt vor seinem Mehrfamilienhaus geparkt. Ein Mieter des Hauses konnte nicht aus dem Hof auf die Straße fahren. Die zwei Berliner Polizeibeamten hatten deshalb eine Anzeige geschrieben. Hierauf wandte sich unsere Mandantin an die Staatsanwaltschaft Berlin und erstattete Strafanzeige gegen die zwei Polizeibeamten wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung . Dieses Verfahren wurde zeitnah eingestellt und gegen unsere Mandantin ein Verfahren wegen Vortäuschens einer Straftat eingeleitet in dessen weiteren Verlauf der Strafbefehl erlassen wurde. In der Hauptverhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unsere Mandantin die Strafanzeige auf die Äußerungen ihres Ehemannes gestützt habe. Dieser habe offensichtlich Sachverhalte durcheinander gebracht. Entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin, welche weiterhin im Plädoyer eine Verurteilung beantragte, wurde unsere Mandantin freigesprochen.

To top