Gegen unseren Mandanten war wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt worden, da er in eine Schlägerei vor einem Späti in Berlin-Neukölln verwickelt gewesen sein soll. So soll es zwischen unserem Mandanten, zwei weiteren Personen und dem Mitarbeiter des Spätis zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, die dann zu einer Schlägerei ausgeartet war. Nach den Zeugenaussagen von verschiedenen Passanten soll unser Mandant mit zwei weiteren Personen auf den Mitarbeiter des Spätis eingeschlagen und eingetreten haben, auch als dieser bereits am Boden lag. Unser Mandant war vor Ankunft der Polizei zwar geflüchtet, konnte jedoch einige Straßen weiter durch weitere Polizeibeamte gestellt werden.[nbsp]
Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen gefährlicher Körperverletzung wandte sich unser Mandant umgehend an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und vollumfänglicher Auswertung der zahlreichen Zeugenaussagen, verfasste Rechtsanwalt Dietrich dann einen umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. In seinem Schreiben beantragte Rechtsanwalt Dietrich, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung einzustellen. Hierfür trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass sich aus den Zeugenaussagen nicht zweifelsfrei ergebe, dass unser Mandant tatsächlich an der Schlägerei beteiligt war. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass unser Mandant vielmehr lediglich versucht hatte, die körperliche Auseinandersetzung zu beenden. Da die Amtsanwaltschaft Berlin die Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht widerlegen konnte, musste sie das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung daher mangels Tatnachweises einstellen.[nbsp]