Unsere Mandantin hatte sich an Rechtsanwalt Dietrich gewandt, nachdem sie in einem Kaufhaus von einem Ladendetektiv dabei beobachtet worden war, wie sie eine Lesebrille in ihre Jackentasche eingesteckt und mit dieser den Laden verlassen hatte. Das Kaufhauspersonal hatte die Polizei herbeigerufen, die bereits vor Ort eine Strafanzeige wegen Ladendiebstahls erstellt hatte. Da unsere Mandantin gegenüber dem Ladendetektiv bereits zugegeben hatte, die Brille eingesteckt und nicht bezahlt zu haben, drohten ihr neben der Strafe des Kaufhauses auch strafrechtliche Konsequenzen.
Rechtsanwalt Dietrich hatte daher umgehend Einsicht in die Ermittlungsakte unserer Mandantin genommen und sich an die Amtsanwaltschaft Berlin gewandt. In einem Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die schwierige persönliche Situation unserer Mandantin glaubhaft darstellen. Es gelang ihm so, die Amtsanwaltschaft davon zu überzeugen, dass sich unsere Mandantin privat derart unter Druck befunden hatte, dass sie ihr Verhalten in dem Kaufhaus nicht bewusst wahrnahm. Die Amtsanwaltschaft war daher auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich dazu bereit, das Verfahren ohne eine Geldauflage einzustellen.