Im Rahmen einer Erbschaftsangelegenheit wurde unsere Mandantin von einem Verwandten bei der Berliner Polizei wegen Verleumdung angezeigt. Unsere Mandantin soll wiederholt wahrheitswidrig behauptet haben, sie würde vom Anzeigenerstatter mit dem Leben bedroht werden.
Nach Erhalt der polizeilichen Belehrung und der schriftlichen Äußerung im Strafverfahren wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. Nach Akteneinsicht besprach Rechtsanwalt Dietrich das Beweisergebnis mit unserer Mandantin. In diesem Gespräch konnte herausgearbeitet werden, dass die vom Anzeigenerstatter benannten Zeugen in dessen Lager stehen würden. In einer umfangreichen Stellungnahme legte Rechtsanwalt Dietrich das angeschlagene Verhältnis der Beteiligten dar. Als Motiv für die Falschbelastung gab Rechtsanwalt Dietrich den Erbschaftsstreit an. Die Amtsanwaltschaft Berlin stellte hierauf das Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.