Unser Mandant hatte aus Verärgerung die Scheibe eines Geschäftes in Berlin Kreuzberg eingeworfen und sich lauthals über die Inhaber des Geschäftes beschwert. Als deshalb die Polizei eintraf, tat unser Mandant so, als ob er eine Bombe unter seiner Kleidung tragen und diese zünden würde. Deshalb wurde das Gebiet durch die Polizei abgesperrt. Nach einer längeren Verhandlung zwischen der Polizei und unserem Mandanten konnte unser Mandant durch die Berliner Polizei überwältigt werden. Rechtsanwalt Dietrich stellte bereits im Ermittlungsverfahren mehrere Anträge, so dass das Verfahren über zwei Jahre verzögert wurde. Nach Anklageerhebung wegen Störung des öffentlichen Friedens und Sachbeschädigung war das Gericht bereit, aufgrund des mittlerweile langen Zeitraumes das Verfahren wegen Geringfügigkeit ohne Auflage einzustellen. Allein die Reparaturkosten der Scheibe hatten sich auf 1.700,00 – belaufen.