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Urkundenfälschung

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Fahrerflucht

25. Juni 2014: Einstellung bei Fahrerflucht und Fremdschaden von 7.000 –

Unserem Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, eine Unfallflucht begangen zu haben. Er soll auf der A100 in Berlin bei einem Spurwechsel ein anderes Fahrzeug gerammt haben, danach gegen eine Steinmauer gefahren sein und sich trotz erheblicher Schäden mit seinem Fahrzeug unerlaubt von Unfallort entfernt haben. Das Fahrzeug unseres Mandanten wurde an der Wohnanschrift durch die Berliner Polizei stark beschädigt aufgefunden. Es wurden auch Lackspuren vom anderen Fahrzeug am Fahrzeug unseres Mandanten festgestellt. Gegenüber seiner Versicherung hatte unser Mandant bereits vor der Konsultation von Rechtsanwalt Dietrich schriftlich eingeräumt, das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt geführt zu haben. Am anderen Fahrzeug ist ein Schaden von 7.000,00 – entstanden. Aufgrund der Schadenshöhe drohte eine erhebliche Geldstrafe und der Verlust des Führerscheins. Nach Akteinsicht nahm Rechtsanwalt Dietrich deshalb Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Rechtsanwalt Dietrich wies insbesondere darauf hin, dass der Tatnachweis in einer Hauptverhandlung trotz des Geständnisses gegenüber der Versicherung schwierig sein könnte. Die Staatsanwaltschaft war deshalb bereit, dass Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Geldzahlung einzustellen.

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