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Rechtsgebiete

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

25. Juli 2016: Beleidigung – Einstellung wegen Burnouts

Unser Mandant soll sich durch spielende Kinder vor seinem Balkon gestört gefühlt haben und diese als „dumm“ beleidigt und schließlich mit dem Handy fotografiert haben. Von der Mutter der Kinder zur Rede gestellt, beschimpfte er sie im Beisein einer Nachbarin als „Dumme Schlampe“, „Fotze“, rief ihr „Fick dich selbst!“ zu und zeigte der Gruppe den rechten Mittelfinger. Die Kinder waren dabei anwesend. Rechtsanwalt Dietrich setzte sich nach Akteneinsicht mit der Amtsanwaltschaft in Verbindung, verwies darauf, dass unmittelbar vor den Beleidigungen in die Wohnung unseres Mandanten eingebrochen worden war und schilderte ausführlich den Burnout, an dem unser Mandant zwischenzeitlich erkrankt war.

Rechtsanwalt Dietrich schlug vor, unser Mandant solle eine niedrige Geldauflage an den Humanistischen Verband Deutschlands zahlen, wenn die Amtsanwaltschaft das Verfahren dann einstelle. Die Amtsanwaltschaft schloss sich diesem Vorschlag an. Unser Mandant ist somit weiterhin nicht vorbestraft.

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