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Ladendiebstahl

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl bei Essstörung

25. Januar 2021: Ladendiebstahl bei Essstörung – Ermittlungsverfahren gegen eine geringe Geldauflage eingestellt

Unsere Mandantin wurde in einem Berliner Einkaufszentrum durch einen Ladendetektiv dabei beobachtet, Kleidungsstücke verschiedener Modeketten eingesteckt zu haben. Aus diesem Grund wurde ihr noch vor Ort durch die herbeigerufenen Polizeibeamten der Tatvorwurf des Ladendiebstahls eröffnet. Nach anfänglichem Zögern hatte unsere Mandantin hierbei zugegeben, die Ware in den Filialen der Modeketten entwendet zu haben.

Die Amtsanwaltschaft Berlin leitete im Zuge dessen ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls gegen unsere Mandantin ein. Deshalb ersuchte unsere Mandantin umgehend nach Erhalt der Belehrung die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nach seiner Mandatierung forderte Rechtsanwalt Dietrich zunächst die Ermittlungsakte ein und wandte sich anschließend in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. Hierbei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich die geringe Schuld unserer Mandantin heraus. Rechtsanwalt Dietrich betonte insbesondere das kooperative Verhalten unserer Mandantin. Sie habe nicht nur unmittelbar zugegeben, die Sachen gestohlen zu haben, sondern die Ware zudem auch bereits vor Ort freiwillig an die Polizeibeamten herausgegeben. In seinem umfassenden Schreiben an die Staatsanwaltschaft konnte Rechtsanwalt zudem glaubhaft darlegen, dass es unserer Mandantin bei dem Diebstahl der Ware weniger um die Erlangung eines finanziellen Vorteils ginge, sondern dieser vielmehr eine Ausprägung ihrer instabilen psychischen Situation darstelle. Durch die Herausarbeitung der schwierigen Lebensumstände, insbesondere durch den Tod mehrerer unserer Mandantin nahestehenden Personen und ihrer Essstörung, war schließlich auch die Staatsanwaltschaft von der geringen Schuld unserer Mandantin überzeugt. Auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Ermittlungsverfahren daher gegen eine geringe Geldauflage eingestellt.

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