Die ehemalige Lebensgefährtin unseres Mandanten hatte diesen angezeigt, dass er im großen Stil Amphetamin besitzen und dieses an andere Personen abgeben würde. In der aufgrund der Anzeige durchgeführten Hausdurchsuchung wurden über 100 Tabletten Amphetamin sowie Metamphetamin und Kokain gefunden. Da ein Handel mit Betäubungsmitteln nicht sicher nachweisbar war, wurde lediglich Anklage wegen Besitz erhoben. In der Hauptverhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich da, dass unser Mandant an ADHS leiden würde und er die Amphetamintabletten vor Jahren in Amerika verschrieben bekommen habe. Da bereits sehr viel Zeit vergangen sei, könne auch ein Attest nicht mehr vorlegt werden. Angaben zur Einfuhr der Drogen wurden bewusst nicht gemacht. Den Besitz des Metamphetamins und Kokains wurde durch Rechtsanwalt Dietrich bestritten. Unser Mandant hielt sich zum Zeitpunkt der Durchsuchung in Amerika auf. Rechtsanwalt Dietrich gab an, dass die Wohnung zu dieser Zeit deshalb untervermietet gewesen sei. Den Namen des Untermieters wurde durch Rechtsanwalt Dietrich nicht angegeben. Da für das Gericht aufgrund dieser Einlassung erhebliche Beweisprobleme entstanden, war das Gericht bereit, dass Verfahren gegen Ableistung von lediglich 70 Stunden gemeinnütziger Arbeit einzustellen.